Wartung
Kraftbetätigte Türen und Tore müssen gem. ASR A1.7 und DIN EN 12453 vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen sowie wiederkehrend sachgerecht auf ihren sicheren Zustand geprüft werden. Die wiederkehrende Prüfung sollte mindestens einmal jährlich erfolgen.
Durch die regelmäßige Wartung erhöhen Sie die Lebensdauer und somit auch die Wirtschaftlichkeit Ihrer Anlagen, ganz abgesehen von den Kosten die eine Reparatur oder ein Ausfall einer wichtigen Anlage verursacht.
Wir führen Prüfungen nach UVV und Wartungen an den folgenden Anlagen durch:
- Schiebetoranlagen
- Drehtoranlagen
- Falttoranlagen
- Drehkreuzanlagen
- Schrankenanlagen
Auch außerhalb einer vorgeschriebenen UVV-Prüfung führen wir die Wartung Ihrer Anlagen durch, alle Prüfungen werden protokolliert, fallen bei der Wartung Ihrer Anlage Mängel auf, wird unser Servicemitarbeiter Sie auf die Mängel hinweisen und auf Wunsch unterbreiten wir Ihnen gerne ein Angebot und beseitigen die Mängel umgehend.